Sicherheit auf einer Baustelle planen und Subunternehmen koordinieren
Wirksame Koordination besteht nicht darin, Dokumente anzuhäufen: Sie erfordert, festzustellen, wer welche Pflichten hat, konkrete Risiken zu teilen und die Arbeiten anzupassen, wenn sich die Bedingungen auf der Baustelle ändern.
Auf einer Baustelle können Auftragnehmer, Subunternehmen, Selbstständige und Lieferanten gleichzeitig tätig sein. Ihre Tätigkeiten können Risiken verursachen, die unterschiedliche Teams betreffen: Eine Entladung kann den Weg von Beschäftigten versperren, und Arbeiten in der Höhe können Personen gefährden, die auf darunterliegenden Ebenen arbeiten. Die Koordination von Geschäftstätigkeiten (CAE) dient dazu, dieses Zusammenwirken zu organisieren und zugleich die geltenden Präventionspflichten zu erfüllen.
In Spanien bildet Artikel 24 des Gesetzes 31/1995 über die Prävention berufsbedingter Risiken den allgemeinen Rahmen; näher ausgeführt wird er durch das Königliche Dekret 171/2004. Für Bauarbeiten gilt außerdem das Königliche Dekret 1627/1997 mit besonderen Vorschriften, unter anderem zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und zu dessen Ausarbeitung sowie zur Koordination während der Ausführung. Diese Regelwerke stehen miteinander in Verbindung, sind aber nicht austauschbar.
Klären Sie die Rollen vor Beginn der Arbeiten
Die CAE berücksichtigt gleichzeitig tätige Unternehmen, den „empresario titular“ (Unternehmer mit Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis über die Arbeitsstätte) und den „empresario principal“ (Hauptunternehmer, der Arbeiten oder Dienstleistungen der eigenen Geschäftstätigkeit in der eigenen Arbeitsstätte vergibt oder weitervergibt). Jede Rolle hat einen eigenen Anwendungsbereich; sie sollte nicht allein danach zugewiesen werden, wie ein Unternehmen auf der Baustelle bezeichnet wird.
Gleichzeitig tätige Unternehmen sind Unternehmen und selbstständig tätige Personen, die gleichzeitig an der Arbeitsstätte anwesend sind oder dort Tätigkeiten ausüben. Sie müssen zusammenarbeiten, Informationen über die Risiken ihrer Arbeiten austauschen, die andere Personen betreffen können, und die erhaltenen Informationen bei der Planung ihrer Tätigkeit berücksichtigen.
„Empresario titular“ (Unternehmer mit Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis über die Arbeitsstätte) ist, wer befugt ist, die Arbeitsstätte zur Verfügung zu stellen und zu verwalten. Seine Pflichten hängen unter anderem davon ab, ob dort eigenes Personal anwesend ist.
„Empresario principal“ (Hauptunternehmer) ist, wer Arbeiten oder Dienstleistungen aus der eigenen Geschäftstätigkeit in der eigenen Arbeitsstätte vergibt oder weitervergibt. Dass mehrere Unternehmen gleichzeitig tätig sind, reicht für sich genommen nicht aus, um diese Rolle zu begründen: Die in der Vorschrift vorgesehenen Voraussetzungen müssen geprüft werden.
Im Bauwesen gibt es außerdem den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator während der Ausführung, der vom Bauherrn bestellt wird, wenn nach dem Königlichen Dekret 1627/1997 mehr als ein Unternehmen, ein Unternehmen zusammen mit selbstständig tätigen Personen oder mehrere Selbstständige beteiligt sind. Diese Funktion ist nicht mit der Person gleichzusetzen, die im Rahmen der CAE mit der Koordination der Präventionstätigkeiten beauftragt ist. Das INSST weist darauf hin, dass es sich um unterschiedliche Aufgaben handelt, auch wenn sie gegebenenfalls derselben Person übertragen werden können.
Planen Sie auf Grundlage der tatsächlichen Arbeiten
Sammeln Sie vor dem Einsatz der Unternehmen die erforderlichen Informationen, um zu verstehen, was wo und wann ausgeführt werden soll. Ermitteln Sie für jede Tätigkeit die Phasen, die beteiligten Geräte und Bereiche, die möglicherweise betroffenen Personen sowie die Risiken, die sich aus dem Zusammenspiel mit anderen Arbeiten ergeben können.
Die Planung muss die Aufgaben mit den konkreten Bedingungen auf der Baustelle verknüpfen. Eine allgemeine Beurteilung der Arbeitsplätze ersetzt nicht die spezifischen Informationen über Risiken der beauftragten Tätigkeit, die andere Unternehmen betreffen können. Wenn die vorgesehene Reihenfolge gleichzeitige oder räumlich nahe Arbeiten umfasst, legen Sie im Voraus fest, wie gegenseitige Behinderungen vermieden werden und wer überprüft, ob die vereinbarten Maßnahmen umgesetzt werden.
Auf Baustellen hat der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan gemäß dem Königlichen Dekret 1627/1997 eine besondere Funktion: Er konkretisiert und passt die Sicherheits- und Gesundheitsschutzstudie oder die Grundstudie an das Bauvorhaben sowie an die vom Auftragnehmer vorgesehenen Mittel und Methoden an. Er ist nicht mit einer allgemeinen CAE-Dokumentation zu verwechseln und darf nicht als Ersatz für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen Unternehmen verstanden werden.
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Tauschen Sie nützliche Informationen aus, nicht nur Dateien
Präventionsinformationen müssen diejenigen erreichen, die auf das Risiko einwirken können: Bauleiter, Führungskräfte, betroffene Beschäftigte und gleichzeitig tätige Unternehmen. Je nach Umständen kann der Informationsaustausch die für andere Tätigkeiten relevanten baustelleneigenen Risiken, Präventions- und Notfallmaßnahmen, die von jedem Unternehmen eingebrachten spezifischen Risiken sowie die für sicheres Arbeiten erforderlichen Anweisungen umfassen.
Beschränken Sie sich nicht darauf, ein standardisiertes Dokumentenpaket anzufordern, sondern prüfen Sie, ob die Informationen den Arbeiten und den Bedingungen auf dieser Baustelle entsprechen. Es reicht beispielsweise nicht zu wissen, dass ein Unternehmen Elektroarbeiten ausführt: Möglicherweise müssen der betroffene Bereich, der Zeitpunkt des Einsatzes und die Einschränkungen bekannt sein, die andere Teams einhalten müssen. Gleichzeitig tätige Unternehmen müssen außerdem Unfälle oder Situationen melden, die Beschäftigte anderer Unternehmen betreffen können.
Welche Dokumente auszutauschen oder aufzubewahren sind, hängt von den Rollen der jeweiligen Unternehmen, den Tätigkeiten und den geltenden Vorschriften ab. Nicht jede kommerzielle Dokumentenliste ist als allgemeine gesetzliche Anforderung zu behandeln: Ziel ist es, wirksame Prävention nachzuweisen und zu ermöglichen, nicht Unterlagen ohne Bezug zu den Risiken anzuhäufen.
Koordinieren Sie unvereinbare Arbeiten und gegenseitige Behinderungen
Legen Sie auf Grundlage der gemeinsamen Planung und Informationen fest, wie Arbeiten organisiert werden, die sich gegenseitig beeinträchtigen können. Es kann erforderlich sein, Bereiche zu trennen, Arbeiten zeitlich zu staffeln, Zugänge abzugrenzen, Verfahren für Lieferungen und Entladungen festzulegen oder zu vereinbaren, wer vor Beginn eines Vorgangs Bescheid gibt. Die konkreten Maßnahmen richten sich nach den ermittelten Risiken; sie müssen den betroffenen Unternehmen mitgeteilt werden und für die ausführenden Personen verständlich sein.
Das Königliche Dekret 171/2004 sieht verschiedene Koordinierungsmittel vor. Dazu können der Informationsaustausch, Anweisungen, Besprechungen oder die Benennung von Personen gehören, die mit der Koordination von Präventionstätigkeiten beauftragt sind. Letzteres gilt als bevorzugtes Mittel, wenn zwei oder mehr der in der Vorschrift genannten Bedingungen vorliegen, etwa besondere Schwierigkeiten bei der Kontrolle von Wechselwirkungen, die schwere oder sehr schwere Risiken verursachen können, bei der Vermeidung unvereinbarer Tätigkeiten oder bei der Koordination eines komplexen Bauvorhabens aufgrund der Zahl der Unternehmen, Beschäftigten oder Tätigkeiten. Die Vorschrift verlangt von diesen Personen eine Präventionsausbildung, die mindestens den Anforderungen für Aufgaben der mittleren Qualifikationsebene entspricht. Die Wahl muss den Umständen angemessen sein und die Koordinierungsziele gewährleisten.
Überprüfen Sie die Koordination, wenn sich die Baustelle verändert
Die anfängliche Planung reicht nicht aus, wenn sich Bauphasen, Arbeitsbereiche, anwesende Unternehmen, Methoden oder Geräte ändern. Wenn eine Änderung die Sicherheit anderer Unternehmen beeinträchtigen kann, aktualisieren Sie die Informationen und Maßnahmen, teilen Sie die Änderung den zuständigen Personen mit und prüfen Sie, ob die Tätigkeiten unter den neuen Bedingungen fortgesetzt werden können.
Eine regelmäßige Überprüfung kann sich auf drei Fragen stützen: Was hat sich geändert? Wen kann das betreffen? Welche Maßnahme oder Anweisung muss aktualisiert werden? Besprechungen und Kontrollen vor Ort sind nützlich, wenn sie dabei helfen, konkrete gegenseitige Behinderungen zu beseitigen und klar festzulegen, wer handeln muss. Die Koordination muss während der Arbeiten fortgeführt werden und darf sich nicht auf die anfängliche Zugangskontrolle beschränken.
Eine praktische Abfolge für das Unternehmen
Legen Sie vor Beginn die Tätigkeiten und beteiligten Unternehmen fest, gegebenenfalls einschließlich der Einsätze von Selbstständigen und Lieferanten.
Bestimmen Sie die rechtlichen Rollen aller Beteiligten, ohne davon auszugehen, dass „empresario titular“, „empresario principal“, Auftragnehmer und Koordinator gleichbedeutende Funktionen sind.
Ermitteln Sie Risiken und gegenseitige Behinderungen nach Bauphase, Bereich, Arbeitszeit, Gerät und gleichzeitig ausgeübter Tätigkeit.
Teilen Sie Präventionsinformationen und -anweisungen mit den Unternehmen und den Personen, die sie umsetzen müssen.
Vereinbaren Sie Koordinierungsmaßnahmen, die der Komplexität und dem Risiko angemessen sind, und klären Sie, wer sie mitteilt und überprüft.
Überprüfen Sie die Vereinbarungen bei Änderungen, Vorfällen oder neuen gegenseitigen Behinderungen und aktualisieren Sie die Planung bei Bedarf.
Maßgeblich sind die spanischen Vorschriften zur Prävention berufsbedingter Risiken sowie zu Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Welche Pflichten im Einzelnen zugewiesen werden, hängt von den tatsächlich übernommenen Aufgaben und den Umständen des jeweiligen Bauvorhabens ab; dieser Leitfaden bietet allgemeine Kriterien und ersetzt weder die Präventionsbeurteilung noch die rechtliche Prüfung des Einzelfalls.
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