Ein Aufruf, der Löhne und Wohnraum miteinander verknüpft
CCOO und UGT vereinbarten, zu einem 24-stündigen Generalstreik aufzurufen, um zu fordern, dass die Löhne den Zugang zu angemessenem Wohnraum ermöglichen. Die spätere Berichterstattung von Europa Press nannte den 11. November als Termin des Streiks: Dies war das von den beiden Gewerkschaften vereinbarte Datum, allerdings stand die endgültige Einigung mit dem Mieterinnenverband und den übrigen Organisationen, die sich anschließen wollten, noch aus.
Die erste Ankündigung erfolgte am 5. Oktober, nachdem das Parlament zwei Dekrete zum Thema Wohnen abgelehnt hatte und soziale Bewegungen, Nachbarschaftsinitiativen und Mieterbewegungen zu Mobilisierungen aufgerufen hatten. Bei dieser ersten Mitteilung hatten die Gewerkschaften den Streiktag noch nicht festgelegt und erklärt, der Aufruf müsse mit anderen Organisationen abgestimmt werden. Das Datum des 11. November spiegelt daher den späteren Fortgang der Gespräche wider, nicht aber, dass die Vereinbarung über den Beitritt bereits abgeschlossen war.
Die Initiative stellt einen Zusammenhang zwischen den Wohnkosten und der Lohnentwicklung her. Der Generalsekretär von CCOO, Unai Sordo, verteidigte die Auffassung, dass die gestiegenen Wohnkosten und die stagnierenden Löhne eine gesellschaftliche Reaktion rechtfertigten. Der Generalsekretär von UGT, Pepe Álvarez, erklärte seinerseits, dass die in Tarifverträgen vereinbarten Lohnerhöhungen durch die Wohnkosten zunichtegemacht werden könnten.
Die Forderungen der Gewerkschaften
Der Aufruf steht im Zusammenhang mit den Vorschlägen beider Gewerkschaften für die Tarifverhandlungen und ihrem Zehn-Punkte-Plan für das Recht auf Wohnraum. Zu den darin enthaltenen Maßnahmen gehören ein gesellschaftlicher und politischer Pakt, ein dauerhafter öffentlicher Bestand an geschütztem Wohnraum, Mietpreisobergrenzen und die wirksame Anwendung des Gesetzes über das Recht auf Wohnraum in allen Gebieten.
Im Rahmen der VI. Vereinbarung über Beschäftigung und Tarifverhandlungen hatten die Gewerkschaften außerdem Klauseln zur Überprüfung der Löhne, Erhöhungen zwischen 4 % und 7 % sowie Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu Wohnraum vorgeschlagen. Die Gewerkschaften rufen die Beschäftigten dazu auf, sich sowohl an ihren Arbeitsplätzen als auch an den Straßenprotesten zu beteiligen. Ihre Forderungen richten sie an die für Wohnraum zuständigen Verwaltungen und an die Arbeitgeberverbände.
Der Mieterinnenverband unterstützte die Ankündigung. Seine Sprecherin, Alicia del Río, begrüßte, dass sich die Gewerkschaften einer Bewegung anschlossen, die nach ihren Angaben bereits seit zehn Tagen mobilisiert war, und forderte weitere Gewerkschaften und soziale Organisationen auf, sich ebenfalls anzuschließen. Die Beteiligung dieser Gruppen und der Abschluss der organisatorischen Zeitplanung standen den verfügbaren Informationen zufolge noch aus.
Die Kontroverse um die Rechtmäßigkeit
Der Aufruf führte auch zu Einwänden gegen die Frage, ob ein Generalstreik auf Forderungen im Zusammenhang mit Wohnraum gestützt werden kann. Der Präsident der CEOE, Antonio Garamendi, bezweifelte, dass der Streik arbeitsbezogene Gründe habe, und vertrat die Auffassung, er könnte rechtswidrig sein. Einige Organisationen, darunter CSIF, kündigten an, den Protest nicht zu unterstützen, und äußerten Vorbehalte gegenüber seinem politischen Charakter.
Álvarez wies diese Kritik zurück und bezeichnete den Streik als „absolut verfassungsgemäß“. Außerdem verteidigte er die Auffassung, dass das Wohnungsproblem die Lebensbedingungen der Beschäftigten betreffe und es Aufgabe sei, die öffentlichen Verwaltungen zur Verantwortung zu ziehen – einschließlich der autonomen Gemeinschaften und der Gemeinden sowie der Zentralregierung.
Diese Erklärungen stellen gegensätzliche Positionen dar, keine rechtliche Entscheidung. Die verfügbaren Informationen belegen nicht, dass ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde den Aufruf für rechtmäßig oder rechtswidrig erklärt hat. Im Mittelpunkt der Debatte steht gerade der Zusammenhang zwischen dem Anliegen des Wohnens und den beruflichen Interessen, die die Gewerkschaften mit Löhnen und Tarifverhandlungen verknüpfen.