Das Parlament de Catalunya hat ein neues Gesetz zur Regelung der Handels-, Industrie-, Dienstleistungs- und Schifffahrtskammern sowie ihres Generalrats verabschiedet. Das Gesetz aktualisiert den seit 2002 geltenden katalanischen Rechtsrahmen, um ihn an die staatliche Gesetzgebung von 2014 anzupassen, und legt die Aufgaben, die Organisation und die Finanzierung dieser Körperschaften des öffentlichen Rechts fest.
Das Gesetz wurde mit 114 Ja-Stimmen, 11 Enthaltungen und 9 Nein-Stimmen verabschiedet, nachdem es die Unterstützung von PSC, Junts, ERC und PP erhalten hatte. Comuns und CUP stimmten dagegen, Vox enthielt sich laut den Berichten über die Abstimmung. Der Consell de Garanties Estatutàries war zuvor zu dem Schluss gekommen, dass der Text mit der Verfassung und dem Estatut vereinbar sei.
Öffentliche und private Finanzierung
Die Regelung sieht ein gemischtes Finanzierungssystem vor. Der öffentliche Anteil kann aus dem Haushalt der Generalitat sowie aus der Übertragung von Aufgaben, Vereinbarungen oder anderen Instrumenten stammen. Der private Anteil kann durch Tätigkeiten, Dienstleistungen und die Verwaltung des Kammervermögens erwirtschaftet werden.
Die Generalitat und der Generalrat der Kammern müssen eine mehrjährige Vereinbarung mit einer Laufzeit von drei Jahren schließen. Die vorgesehene öffentliche Finanzierung steigt schrittweise: 3 Millionen Euro im ersten Jahr, 5 Millionen im zweiten und bis zu 7 Millionen im dritten Jahr. Berichten zufolge ist diese Planung für die Jahre 2026, 2027 und 2028 vorgesehen; die Beträge entsprechen der geplanten Finanzierung und stellen keine Garantie für eine Fortführung über den festgelegten Zeitraum hinaus dar.
Sitze für freiwillige Beiträge
Mindestens zwei Drittel der Mitglieder der Plenen müssen durch Wahl bestimmt werden. Das Gesetz erlaubt außerdem, Sitze für Unternehmen vorzusehen, die höhere freiwillige finanzielle Beiträge leisten – eine Regelung, die als „Silberstühle“ bekannt ist.
Dieser Mechanismus war einer der wichtigsten Streitpunkte. Comuns und CUP stellten seine Vereinbarkeit infrage und legten den Text dem Consell de Garanties Estatutàries vor. Das Gremium befand, dass die vorgeschlagene Zusammensetzung die Vielfalt der Unternehmenslandschaft auf objektive und angemessene Weise berücksichtige und weder gegen die Verfassung noch gegen das Estatut verstoße.
Pimec bewertete es positiv, dass die Regelung die Rolle der Kammern klarstellt und ihr Verhältnis zu anderen Akteuren ordnet, hält jedoch an ihrer Ablehnung der an Beiträge geknüpften Sitze fest. Der Arbeitgeberverband warnte, diese könnten das durch den Wahlprozess entstandene Gleichgewicht der Vertretung verändern. Dabei handelt es sich um einen Einwand der Organisation, nicht um eine Schlussfolgerung des Gutachtens des Consell.
Institutionelle Vertretung und sozialer Dialog
Das neue Gesetz stärkt die Funktion der Kammern als beratende und repräsentative Einrichtungen sowie als Partner der Verwaltungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Außerdem regelt es den Generalrat der Kammern als Organ für Beratung und institutionelle Zusammenarbeit.
Der Umfang dieser Vertretung wurde im Zusammenhang mit Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften erörtert. Der Präsident der Cambra de Barcelona i General de Catalunya, Josep Santacreu, erklärte, die Kammern wollten sich nicht an den Verhandlungen des sozialen Dialogs beteiligen. Das Gesetz legt seinerseits fest, dass ihre Aufgaben die gesetzlich festgelegten Vertretungs- und Beteiligungsbefugnisse der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen wahren müssen, insbesondere bei Tarifverhandlungen und im sozialen Dialog.
Mit der Verabschiedung wird die seit Inkrafttreten des staatlichen Rechtsrahmens von 2014 ausstehende Aktualisierung der Gesetzgebung abgeschlossen. Die Umsetzung der neuen Regelung hängt unter anderem davon ab, wie die Finanzierungsvereinbarungen ausgestaltet werden und welche Geschäftsordnungen die Kammern gemäß dem verabschiedeten Text anwenden.