Die Ermittlungen sind abgeschlossen, doch ein Prozess steht noch nicht fest
Das Ermittlungsgericht in Madrid hat beschlossen, das Verfahren wegen des Brandes im Restaurant Burro Canaglia, der sich am 21. April 2023 ereignete, im abgekürzten Verfahren fortzuführen. Der Beschluss vom 2. Oktober 2026 versetzt den Fall in das Zwischenverfahren: Die Ermittlungen sind damit abgeschlossen, und die Anklageparteien können über das weitere Vorgehen entscheiden. Der Beschluss erklärt jedoch niemanden für schuldig und bedeutet nicht, dass das Hauptverfahren bereits eröffnet ist.
Das Verfahren betrifft mögliche fahrlässige Tötungs- oder Körperverletzungsdelikte sowie mögliche Straftaten gegen die Rechte der Arbeitnehmer. Dabei handelt es sich um vorläufige rechtliche Einordnungen, die von den Anträgen der Parteien und gegebenenfalls der späteren Beurteilung durch ein Gericht abhängen.
Zehn Tage für eine Stellungnahme der Anklageparteien
Der Richter hat der Staatsanwaltschaft und den als Nebenkläger auftretenden Privatanklägern eine gemeinsame Frist von zehn Tagen eingeräumt, um ihre Schriftsätze einzureichen. Sie können die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragen und Anklage erheben, die Einstellung des Verfahrens beantragen oder — ausnahmsweise — ergänzende Ermittlungsmaßnahmen anregen, die sie für eine Anklage als unerlässlich erachten.
Der nächste Schritt hängt daher von diesen Anträgen ab. Die bekannt gewordene Entscheidung nimmt weder die Position der Staatsanwaltschaft oder der Anklageparteien noch das Ergebnis späterer Entscheidungen der Gerichte vorweg.
Zum Verfahren gehören Personen aus dem Management, dem Franchiseunternehmen und dem Bauprojekt
Den Berichten über den Beschluss zufolge werden sechs Personen als Beschuldigte geführt: der Geschäftsführer der Gesellschaft, der das Restaurant gehört, der Leiter des Betriebs, zwei Geschäftsführer des Franchisegebers Foodology Lab und zwei Architekten, die mit dem Bauprojekt des Lokals in Verbindung stehen. Die Berichte unterscheiden sich hinsichtlich der Zahl: Einer nennt fünf, obwohl auch seine Aufzählung sechs Personen umfasst; andere sprechen von sechs. Dieser Unterschied ändert nichts an der Tragweite der verfahrensrechtlichen Entscheidung, die keine nachgewiesene individuelle Verantwortung feststellt.
Das Verfahren untersucht mögliche Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Leitung des Betriebs, dem Franchiseunternehmen und technischen Aspekten des Lokals. Die Ermittlungen umfassen unter anderem Berichte der Arbeitsinspektion zur Dekoration, zum Einsatz offener Flammen beim Servieren bestimmter Gerichte, zur Notfallplanung und zu den Evakuierungsbedingungen. Diese Punkte sind Teil der Ermittlungsakten, stellen für sich genommen jedoch keine gerichtliche Feststellung der Schuld dar.
Drei Todesopfer bei einem Brand
Das Feuer brach aus, als eine flambierte Pizza serviert wurde, und griff auf die Dekoration des Restaurants über. Drei Menschen kamen ums Leben, mehrere weitere wurden verletzt. Das Verfahren ist weiterhin offen, um zu klären, ob genügend Anhaltspunkte vorliegen, um die Beschuldigten vor Gericht zu bringen, und welche konkreten Taten und Verantwortlichkeiten eine etwaige Anklage stützen würden.
Die Entscheidung, das Verfahren im abgekürzten Verfahren fortzuführen, ist von einer Verurteilung zu unterscheiden: Für die Beschuldigten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Sie bedeutet auch nicht, dass das Hauptverfahren tatsächlich eröffnet ist; dies hängt von den Schriftsätzen der Parteien und den späteren verfahrensrechtlichen Entscheidungen ab.