Die deutsche Regierung untersagte am 7. Oktober 2026 die Übernahme von 80 % an Zippel durch Cosco, die staatliche chinesische Reederei. Das Wirtschaftsministerium begründete die Entscheidung damit, dass das Geschäft Abhängigkeiten verschärft und die Resilienz der Lieferketten in Deutschland und der Europäischen Union gefährdet hätte. Dabei handelt es sich um die von der Regierung angeführten Risiken, nicht um nachgewiesene Folgen der Übernahme.
Das in Hamburg ansässige Unternehmen Zippel ist auf den Transport von Containern zwischen Seehäfen und Zielen im Landesinneren spezialisiert. Das Geschäft hatte im Februar grünes Licht von der deutschen Wettbewerbsbehörde erhalten. Diese Genehmigung schloss eine gesonderte Prüfung aus Sicherheitsgründen nicht aus: Die Kartellbehörde erklärte, dass diese Fragen außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs lägen.
Eine andere Prüfung als die des Wettbewerbs
Der Sprecher des Wirtschaftsministeriums, Tim-Niklas Wentzel, erklärte, Deutschland begrüße ausländische Investitionen, doch einige Geschäfte könnten mit seinen Sicherheitsinteressen in Konflikt geraten. Den Angaben zufolge würden Anträge von Fall zu Fall geprüft.
Das Verbot steht im Zusammenhang mit der Vorsicht mehrerer europäischer Regierungen gegenüber Investitionen chinesischer Staatsunternehmen in den Bereichen Transport und Logistik. Die von den Behörden beschriebene Sorge ist, dass solche Geschäfte Abhängigkeiten schaffen oder den Zugang zu sensiblen Informationen über Lieferketten erleichtern könnten; die verfügbaren Informationen belegen nicht, dass es in diesem Fall zu einem solchen Zugang gekommen ist.
Zippel wird den laufenden Betrieb fortführen
Der Geschäftsführer von Zippel, Axel Plass, äußerte seine Uneinigkeit mit dem Ausgang und erklärte, die unternehmerische Entscheidung sei weiterhin richtig gewesen. Zudem teilte er mit, dass der laufende Betrieb des Unternehmens normal weitergehen werde. Cosco reagierte den veröffentlichten Informationen zufolge nicht umgehend auf eine Bitte um Stellungnahme.
Cosco hält bereits eine Minderheitsbeteiligung an einem Containerterminal im Hamburger Hafen. Diese Investition wurde 2023 von der damaligen deutschen Regierung unter der Bedingung genehmigt, die Beteiligung unter 25 % zu halten. Der Fall Zippel zeigt, dass die Genehmigung eines Geschäfts aus wettbewerbsrechtlicher Sicht nicht zwangsläufig die Prüfungen der wirtschaftlichen Sicherheit oder der Resilienz von Lieferketten erledigt.