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Bankinter bietet einen Bonus von 1 % für die Übertragung von Fonds von anderen Anbietern

Die Aktion läuft vom 1. Oktober bis zum 30. November 2026. Voraussetzung sind mindestens 5.000 Euro und eine Haltedauer der Anlage von zwei Jahren. Der Bonus ist auf 30.000 Euro pro Kunde begrenzt.

Goldene Kugeln wandern aus einer hellen Schale in einen dunklen zylindrischen Behälter; rechts steht eine Sanduhr.
Mit KI erzeugte konzeptuelle Illustration · Edition Business

Bankinter hat einen Bonus von 1 % für alle angekündigt, die Investmentfonds von anderen Anbietern auf Produkte übertragen, die von Bankinter Gestión de Activos (BKGA) verwaltet werden. Die Aktion gilt für Übertragungen, die zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November 2026 beantragt werden.

Um teilzunehmen, muss das übertragene Volumen mindestens 5.000 Euro betragen. Der Bonus ist auf 30.000 Euro pro Kunde begrenzt. Außerdem muss die Anlage den veröffentlichten Bedingungen der Bank zufolge zwei Jahre ab dem Ende der Aktion gehalten werden.

Das Unternehmen teilt mit, dass es für die Übertragung keine Gebühr erhebt, weist jedoch darauf hin, dass der bisherige Anbieter Gebühren verlangen könnte. Das Angebot bezieht sich auf die Übertragung von Fondspositionen anderer Anbieter auf BKGA-Fonds. Es ist nicht mit einem Wechsel der Vertriebsstelle zu verwechseln: Dabei bleibt derselbe Fonds bestehen und lediglich die Stelle, über die er erworben wird, wechselt. Bankinter zufolge ist dieses Verfahren davon abhängig, ob die Bank den Fonds vertreibt, und muss in einer Filiale abgewickelt werden.

Die Aktion beseitigt nicht das Anlagerisiko: Fonds können an Wert verlieren, und es besteht die Möglichkeit, einen Teil des Kapitals zu verlieren. Der Bonus ist ein an Bedingungen geknüpfter Anreiz, keine garantierte Rendite und kein Schutz vor Verlusten des Fonds. Die Aktionsbedingungen allein reichen daher nicht aus, um die Eignung eines bestimmten Produkts zu beurteilen.

Bankinter weist darauf hin, dass die gesetzliche Höchstfrist für eine Fondsübertragung acht Geschäftstage beträgt. Diese Frist gilt nicht zwangsläufig für einen Wechsel der Vertriebsstelle, für den es der Bank zufolge keine gesetzlich festgelegte Frist gibt. Die Aktion richtet sich an Investmentfonds und ist nicht als automatisch auch für andere Produkte geltendes Angebot zu verstehen.

Quellen und Methodik

  1. Bankinter bonifica con un 1% el traspaso de fondos de inversión desde otras entidades ↗Bolsamanía
  2. Traspaso de Fondos de Inversión ↗www.bankinter.com
  3. Bankinter bonifica con un 1% los traspasos de fondos de ... ↗www.servimedia.es
  4. Bankinter bonifica con un 1% el traspaso de fondos de ... ↗www.finect.com
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